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   BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06   

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BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06 (https://dejure.org/2007,8558)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06 (https://dejure.org/2007,8558)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 1 BvR 3068/06 (https://dejure.org/2007,8558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schutz der Koalition in ihrem Bestand durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit; Inhalt der "organisatorischen Ausgestaltung" einer Koalition; Einschränkung der Rechte der Gewerkschaft durch die individuelle Koalitionsfreiheit ihrer Mitglieder

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3
    Rechtsstellung eines Berufsverbandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 167
  • NZA 2007, 514
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Für Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG sind die Solidarität ihrer Mitglieder und ein geschlossenes Auftreten nach außen von besonderer Bedeutung (vgl. BVerfGE 100, 214 ).

    Die Rechte der Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG können insbesondere mit der individuellen Koalitionsfreiheit ihrer Mitglieder in Widerstreit treten und hierbei Beschränkungen erfahren (vgl. BVerfGE 100, 214 ).

    Insbesondere ist die Feststellung und Würdigung der Tatsachen, die der rechtlichen Würdigung zugrunde liegen, Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 96, 189 ; 100, 214 ).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 100, 271 ; 103, 293 ).

    Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann aber, obwohl sie ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, jedenfalls zum Schutz von Rechtsgütern und Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 26 ; 100, 271 ; 103, 293 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 100, 271 ; 103, 293 ).

    Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann aber, obwohl sie ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, jedenfalls zum Schutz von Rechtsgütern und Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 26 ; 100, 271 ; 103, 293 ).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 100, 271 ; 103, 293 ).

    Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann aber, obwohl sie ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, jedenfalls zum Schutz von Rechtsgütern und Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 26 ; 100, 271 ; 103, 293 ).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind dann in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind dann in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert hierbei nur, ob der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt wurde (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert hierbei nur, ob der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt wurde (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Insbesondere ist die Feststellung und Würdigung der Tatsachen, die der rechtlichen Würdigung zugrunde liegen, Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 96, 189 ; 100, 214 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
    Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann aber, obwohl sie ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, jedenfalls zum Schutz von Rechtsgütern und Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 26 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

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